Spekulationssteuer, Erbengemeinschaft, Freibeträge: die drei Fragen, die wir Erben zuerst stellen.
Gaby Weiland · 21. Aug. 2026 · 8 Min.
Spekulationssteuer, Erbengemeinschaft, Freibeträge: die drei Fragen, die wir Erben zuerst stellen.
Erben treten in die Haltedauer des Erblassers ein. Hat der Verstorbene die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft oder selbst bewohnt, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Entscheidend ist das Datum des notariellen Kaufvertrags, nicht der Grundbucheintrag.
Mehrere Erben können nur gemeinsam verkaufen. Eine neutrale, nachvollziehbare Einwertung und ein transparenter Vermarktungsprozess verhindern in unserer Erfahrung die meisten Konflikte, weil niemand dem anderen einen zu niedrigen Preis unterstellen kann.
Ehepartner haben 500.000 Euro Freibetrag, Kinder 400.000 Euro. Das selbst genutzte Familienheim bleibt unter Bedingungen steuerfrei, wenn es zehn Jahre weiter bewohnt wird. Wer verkaufen will, sollte den Verkehrswert früh dokumentieren.
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