In Berlin teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in aller Regel hälftig. Was das in Euro bedeutet, was gesetzlich gilt und wofür Sie als Eigentümer eigentlich bezahlen.
Fabian Paegel · 5. Okt. 2026 · 6 Min.
In Berlin teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in aller Regel hälftig. Was das in Euro bedeutet, was gesetzlich gilt und wofür Sie als Eigentümer eigentlich bezahlen.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für den Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Privatkäufer § 656c BGB: Beauftragen beide Seiten den Makler, zahlen beide den gleichen Anteil. In Berlin hat sich eine Gesamtprovision von 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer eingespielt, also 3,57 Prozent für den Verkäufer und 3,57 Prozent für den Käufer. Abweichungen sind möglich, aber nur symmetrisch: Wer dem Käufer einen Nachlass gewährt, muss ihn auch dem Verkäufer geben.
Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro beträgt die Provision insgesamt 35.700 Euro. Jede Seite zahlt 17.850 Euro, fällig erst nach dem notariellen Kaufvertrag. Kommt kein Verkauf zustande, zahlen Sie als Eigentümer nichts. Bewertung, Fotos, Exposé, Portalgebühren und Besichtigungen sind Teil der Leistung und werden nicht extra berechnet.
Ein guter Makler verdient sein Geld nicht mit dem Inserat, sondern mit dem Preis, der am Ende im Kaufvertrag steht. Dazu gehören eine realistische Bewertung vor Ort, vollständige Unterlagen für die Bank des Käufers, die Prüfung der Bonität vor der Besichtigung, Verhandlung und die Begleitung bis zum Notartermin. Gerade bei vermieteten Wohnungen, Erbengemeinschaften oder fehlenden Unterlagen entscheidet diese Vorarbeit darüber, ob ein Verkauf reibungslos läuft oder kurz vor dem Ziel scheitert.
Die Teilungspflicht gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die an Verbraucher verkauft werden. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeobjekten ist die Provision frei verhandelbar und wird häufig vollständig vom Käufer getragen. Wir besprechen das vor der Vermarktung offen und halten es schriftlich im Alleinauftrag fest.
Achten Sie auf eine klare Laufzeit, eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung und darauf, dass der Makler die Immobilie breit vermarktet statt sie nur im eigenen Netzwerk anzubieten. Fragen Sie nach Referenzen aus Ihrem Bezirk und lassen Sie sich zeigen, wie Sie während der Vermarktung über Anfragen und Besichtigungen informiert werden.
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